Die persönliche und fachliche Weiterentwicklung wird in der Arbeitswelt immer wichtiger. Dies hat auch die Regierung erkannt. So werden viele Weiterbildungen vom Bund oder von den Bundesländern finanziell unterstützt.

Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Auswahl der Fördermöglichkeiten vor:

Bildungsprämien

Bildungsprämien unterteilen sich in Prämiengutschein und Spargutschein. Ein Prämiengutschein wird vom Staat für Arbeitnehmer und Selbstständige über 25 Jahren ausgestellt, welche die Kriterien zum Jahreseinkommen erfüllen. Der Staat übernimmt bei Gewährung des Prämiengutscheines bis zu 50% der Kosten einer beruflichen Weiterbildung. Der Spargutschein gilt für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen über den Betrieb ansparen und diese für eine Weiterbildung investieren möchten. Der Spargutschein ermöglicht eine frühere Entnahme des Geldes ohne Einbußen bei der Prämie. Beide Bildungsprämien-Gutscheine können auch gemeinsam genutzt werden.

Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen bietet Arbeitnehmern in Betrieben mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und einem vorgeschriebenen Jahreseinkommen finanzielle Unterstützung bei Weiterbildung an. Es werden 50% der Fortbildung übernommen, jedoch maximal 500 Euro.

 

Weitere Informationen zum Thema „Fördermöglichkeiten“ und genauere Informationen zu den vorgestellten Beispielen finden Sie hier:

www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/